AGB / Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung der B2B-E-Rechnungs-Software InvoiceFlowX durch die cs&m Radio- und IT-Service GmbH.

Anbieter: cs&m Radio- und IT-Service GmbH Anschrift: Münchener Str. 2, 85567 Grafing b. München, Deutschland Stand: 22.07.2026

Die cs&m Radio- und IT-Service GmbH wird nachfolgend „cs&m“ genannt.

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen cs&m und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Nutzung der E-Rechnungs-Software InvoiceFlowX, zugehörige Cloud-Leistungen sowie begleitende Support- und Zusatzleistungen.
  2. Gegenbestätigungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, cs&m stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Vertragsgegenstand

  1. cs&m stellt dem Kunden die Software InvoiceFlowX als cloudbasierte SaaS-Anwendung („Software as a Service“) zur Erstellung, Verarbeitung, Verwaltung, Übermittlung und Analyse elektronischer Rechnungen und zugehöriger Geschäftsdokumente zur Verfügung.
  2. Der Leistungsumfang kann insbesondere Upload, Verarbeitung, Validierung, Konvertierung und Bereitstellung von Finanz- und Rechnungsdokumenten, eRechnung, ZUGFeRD/XRechnung, eBilanz, Analyse, DiFin, Wallet-Funktionen, Live API, Exporter sowie Integrationen für Drittsysteme umfassen.
  3. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Produktdokumentation und gegebenenfalls gebuchten Zusatzmodulen.
  4. cs&m schuldet die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Eine bestimmte wirtschaftliche Erfolgserzielung des Kunden oder die rechtliche, steuerliche oder fachliche Bewertung einzelner Rechnungsinhalte ist nicht Vertragsgegenstand.
  5. Sofern cs&m gesetzliche, technische oder marktbedingte Änderungen an Schnittstellen, Formaten oder Funktionen vornehmen muss, ist cs&m zu angemessenen Anpassungen berechtigt, soweit die vertragswesentlichen Leistungen für den Kunden erhalten bleiben.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote von cs&m sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Buchung über ein Bestellverfahren oder durch Freischaltung des Kundenkontos zustande.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftragsformular gehen diesen AGB vor.

4. Nutzungsrechte

  1. Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur durch die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Mandanten oder Transaktionsvolumina verwenden, sofern entsprechende Limits vereinbart wurden.
  3. Magic-Links, API-Keys, Zugangsdaten sowie Upload-, Webhook- und Downloadlinks sind vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen ausschließlich im vereinbarten Mandanten- und Integrationskontext eingesetzt werden.
  4. Bei Nutzung der Live API, angebundener Exporter oder Plugins dürfen Rechnungs-PDFs, Belegnummern, technische Metadaten, Quellsysteme, Webhook-URLs und Verarbeitungsstatus im vertraglich vorgesehenen Umfang an InvoiceFlowX übertragen und von dort an das berechtigte Quellsystem zurückgegeben werden.
  5. Nicht zulässig sind insbesondere:
    • die Überlassung an unberechtigte Dritte,
    • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt,
    • eine Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte sowie
    • missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen oder übermittelten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
  3. Der Kunde darf nur Dokumente hochladen oder über verbundene Systeme übertragen, zu deren Verarbeitung und gegebenenfalls Weitergabe er berechtigt ist.
  4. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Systeme und Endgeräte angemessen gegen Schadsoftware und unbefugten Zugriff zu sichern.
  6. Soweit der Kunde gesetzliche Anforderungen an Rechnungsstellung, Aufbewahrung oder steuerliche Prozesse erfüllen muss, bleibt er für deren Einhaltung selbst verantwortlich.
  7. Erzeugte Dokumente, Exporte, Analyseergebnisse und Validierungsprotokolle sind vor Verwendung, Einreichung oder Weitergabe durch den Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.

6. Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. cs&m ist bemüht, die Software mit einer marktüblichen Verfügbarkeit bereitzustellen. Verbindliche Service Levels gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
  2. Nicht zur Verfügbarkeit zählen Zeiten, in denen die Leistung aufgrund geplanter Wartungsfenster, sicherheitsbedingter Notfallmaßnahmen, Störungen des Internets oder anderer von cs&m nicht beherrschbarer Umstände eingeschränkt ist.
  3. cs&m darf Wartungsarbeiten vornehmen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Integrität oder Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist.
  4. Supportanfragen können über die von cs&m bekannt gegebenen Supportkanäle eingereicht werden. Reaktionszeiten bestehen nur, soweit sie individuell vereinbart wurden.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Preismodell oder Tarif.
  2. InvoiceFlowX arbeitet nach dem „Pay per Use“-Prinzip über eine Wallet-Aufladung.
  3. Kostenpflichtige Funktionen und der jeweils anzuwendende Preis werden vor der Freischaltung angezeigt. Die Freischaltung kann über Wallet-Guthaben, Zahlungsdienstleister oder eine ausdrücklich vereinbarte manuelle Buchung erfolgen.
  4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  5. Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Einmalige Leistungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand können nach Erbringung abgerechnet werden.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  7. Bei Zahlungsverzug ist cs&m berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Verzugsschäden geltend zu machen.
  8. cs&m kann den Zugang zu den Leistungen nach vorheriger Mahnung vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug ist und berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
  9. Für Rückerstattungen bereits freigeschalteter oder vollständig erbrachter digitaler Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die im konkreten Angebot oder Bestellvorgang getroffenen Vereinbarungen.

8. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Tarif oder dem individuellen Angebot.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich ein befristeter Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt für cs&m insbesondere vor, wenn der Kunde
    • fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
    • die Software rechtswidrig oder erheblich vertragswidrig nutzt oder
    • Sicherheitsinteressen von cs&m oder Dritten erheblich gefährdet.

9. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Miet- und Dienstvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. cs&m gewährleistet nicht, dass die Software für alle vom Kunden beabsichtigten Zwecke geeignet ist oder mit sämtlichen Fremdsystemen des Kunden ohne gesonderte Abstimmung zusammenarbeitet.
  3. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder bei Störungen, die aus der Sphäre des Kunden oder Dritter stammen.
  4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung der Umstände anzuzeigen.
  5. cs&m ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Workaround oder Ersatzlösung zu beseitigen.

10. Haftung

  1. cs&m haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von cs&m der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von cs&m bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern von cs&m.
  6. Für Datenverlust haftet cs&m bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde angemessene und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hat und der Verlust mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden konnte.

11. Freistellung

  1. Der Kunde stellt cs&m von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf vom Kunden eingestellten, übermittelten oder verarbeiteten Inhalten beruhen.
  2. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
  3. Der Kunde unterstützt cs&m in angemessenem Umfang bei der Rechtsverteidigung.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit cs&m personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
  2. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht offenkundig sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden.

13. Änderungen der Leistungen und AGB

  1. cs&m darf diese AGB ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs.
  2. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
  3. Soweit die Änderung nicht nur unwesentlich ist, kann der Kunde der Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Zugang widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird cs&m in der Mitteilung gesondert hinweisen.
  4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. cs&m kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall mit angemessener Frist ordentlich kündigen, sofern die Fortführung zu unveränderten Bedingungen unzumutbar ist.

14. Referenzen und Unterauftragnehmer

  1. cs&m ist berechtigt, zur Leistungserbringung verbundene Unternehmen und geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen.
  2. cs&m darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

15. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  3. Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von cs&m.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

17. Hinweise zur Finalisierung

Vor produktiver Verwendung sollten insbesondere noch diese Punkte konkretisiert werden:

  • Produktname und genaue Leistungsbeschreibung,
  • Preismodell, Abrechnungsintervalle und etwaige Transaktionsgrenzen,
  • konkrete Supportkanäle und gegebenenfalls SLA,
  • eingesetzte Unterauftragnehmer und Hostingstandorte,
  • Export-, Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie
  • Abstimmung mit Steuerberatung und Datenschutzkanzlei.